| 1. Liefervertrag Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Zum Angebot gehörende Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, techn. Datenblätter und dergl.), Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An mitgelieferten Unterlagen verbleibt uns das Urheberrecht; sie dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt die Lieferung der Ware ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätgung, kommt durch die Auslieferung der Ware der Vertrag zustande. Abweichende Geschäftsbedingungen ver- pflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich widersprechen. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 2. Preise Unsere Preise gelten ohne anderslautende Vereinbarung ab Lieferwerk, einschließlich Transportversicherung, ausschließlich Verpackung, in bar. 3. Lieferfrist Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie gelten ab dem Tag der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor Festlegung aller Ausführungseinzelheiten sowie Erfüllung aller vom Kunden zur erbringenden Liefervoraussetzungen. 4. Höhere Gewalt u. sonstige Leistungsbehinderungen Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorher- gesehender Ereignisse gehindert werden, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätten abwenden können, wie z. B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Streiks, Aussperrungen, sonstige Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Rohmaterialien, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar werden, oder sollten einer oder mehrere Lieferanten wegen der Behinderung zurücktreten, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Weitergehende Rechte des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind aus- geschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten vom Kunden zu erheben und nach Ablauf einer dem Kunden mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit verlängerter Frist zu beliefern. 5. Versand und Gefahrenübergang Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden nach dessen Anweisung. Falls keine besondere Anweisung gegeben wurde, nach unserem Gutdünken. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht spätestens bei beendeter Verladung (auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung) auf den Kunden über. Falls die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf ihn mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. 6. Mängelprüfung Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ankunft zu prüfen. Abweichungen von dem Packzettel oder Lieferschein oder Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns sofort nach Empfang, spätestens jedoch innerhalt von 8 Tagen zu melden. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen. Versandschäden sind dem anliefernden Spediteur zwecks Ersatzanspruch sofort zu melden und von diesem bestätigen zu lassen. 7. Gewährleistung ABN übernimmt für ihre gelieferte bzw, hergestellte Kompressoren und deren Originalersatzteile die Gewährleistung für 12 Monate ab Rechnungsdatum. Für andere Anlagen und Geräte, die von ABN hergestellt oder geliefert wurden, übernimmt ABN die Gewährleistung für 12 Monate ab Rechnungsdatum. Bei berechtigten, fristgerechten Mangelrügen wird ABN Fehlmengen unverzüglich nachliefern und im übrigen nach ihrer Wahl den Fehler durch Nachbesserung unter Ausschluß entstehender Aus- und Einbaukosten beseitigen, einwandfreien Ersatz liefern oder einen angemessenen Preisnachlaß einräumen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Garantie erstreckt sich nur auf Fabrikations- und Materialfehler, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist herausstellen; von der Garantie aus- geschlossen sind Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedingungsanleitung, normale Abnutzung oder mechanische Beschädigung - auch durch Transport - zurückzuführen sind. Bei Verletzung der Plomben erlischt sofort jeglicher Garantieanspruch. Als mängelbehaftet beanstandete Geräte sind zur Prüfung der Garantiepflicht an die autorisierte Vertragswerkstatt einzusenden; diese hat die beanstandeten Geräte zur endgültigen Entscheidung über das Vorliegen eines Garantiefalles an ABN einzusenden. Für die Behebung aller etwa eingetretenen Mängel ist ABN eine angemessene Frist einzuräumen! Wird diese verweigert, so ist ABN von der Mängelhaftung befreit. Frachtkosten bzw. Wegegelder werden nur bei bestehender Garantiepflicht gemäß diesen Bedingungen übernommen. 8. Haftung, Schadenersatz a) Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde am Liefergegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt bzw. vornehmen läßt. Für von uns nicht hergestellte Liefergegenstände beschränkt sich die Garantie auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen deren Hersteller wegen des Mangels zustehen. Soweit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen abgetretene gegebene Gewährleistungsansprüche gegen den Dritthersteller nicht realisiert werden können, leisten wir auch bei von uns nicht hergestellten Liefergegenständen Garantie gemäß diesen Bedingungen.
| b) Andere Ansprüche wegen Mängel, insbesondere auf vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatz, stehen dem Kunden nicht zu. c) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. d) Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht beruhen, sind vorbehaltlich c) ausgeschlossen. 9. Zahlungsbedingungen a) Unsere Forderungen werden innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, innerhalb 14 Tagen abzüglich 2% Skonto. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe des am Erfüllungsort jeweils gültigen Bankbruttosatzes für Kredite in laufender Rechnung erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. b) Bei Exportlieferungen hat der Kunde ferner alle mit dem Grenzübergang zusammenhängenden Kosten und Abgaben zu tragen und vorzuschießen und für rechtzeitige Durchführung aller Formalitäten zu sorgen. c) Für Aufträge, deren Gesamtwert einen Betrag von EUR 25 565,- übersteigt, ist binnen eines Monats nach der Auftragserteilung eine unverzinsliche Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Gesamtauftragswertes zu leisten, d) Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber, alle Spesen zu Lasten des Kunden und ohne unsere Verpflichtung zur Wahrnehmung von Wechsel- und scheckmäßigen Rechten. Unser Eigentumsanspruch bis zur Einlösung des Wechsels oder Schecks bleibt bestehen. e) Die Aufrechnung des Kunden mit anderen als von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. f) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist für alle möglichen Fälle ausgeschlossen. Der Kunde kann Ansprüche, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen. g) Nehmen wir Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zurück, haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung. h) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand können wir unbeschadet weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, ohne jede Entschädigungspflicht bei Aufrechterhaltung unserer Ansprüche auch aus Teillieferungen vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer gesetzten Frist ausreichende Sicherheit leistet. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur Begleichung aller unserer Ansprüche aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. 10. Eigentumsvorbehalt Be- und Verarbeitung unserer Ware erfolgen für uns als Herstller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung und Verbindung der Ware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Erlischt unser Eigentum durch die Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer anderen Sache, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde schriftlich jeweils alle erforderlichen Aus künfte über. den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung den Abnehmern des Kunden auch selbst mitzuteilen. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Ware und/oder unserer Sicherheiten durch Dritte muß uns der Kunde jeweils unverzüglich aus- drücklich schriftlich unterrichten. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir insoweit auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und alle Forderungsunterlagen uns zur Verfügung zu stellen. 11. Verschiedenes a) Der Kunde wird die bezogenen Geräte und Installationen weder nachbauen noch nachbauen lassen. Ersatzteile für die bezogenen Geräte und Installationen wird der Kunde, soweit die jeweiligen Gegebenheiten es zulassen, bei uns oder einer ABN-Servicestelle bestellen. b) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. c) Für Abschluß und Durchführung dieses Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Nittenau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht München l, Kammer für Handelssachen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Wege der Auslegung ist jeweils eine solche Regelung zu suchen, die wirksam ist und der unwirksamen möglichst nahe kommt. Nittenau den 25.06.2003
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